Vertretung geschädigter Anleger durch Cybercrime und Krypto-Betrug

Cyberkriminalität trifft Anleger meist unvorbereitet. Wir stehen geschädigten Investoren mit juristischer Kompetenz zur Seite.

Unsere Leistungen

  • Strafrechtliche Vertretung vor spezialisierten Cybercrime-Staatsanwaltschaften: Begleitung und Vertretung im Ermittlungsverfahren gegen unbekannte oder identifizierte Täter – inklusive Nebenklage und Strafanzeige
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden: Koordination mit Polizei, Staatsanwaltschaft, BKA und internationalen Behörden zur effektiven strafrechtlichen Verfolgung
  • Ansprüche gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern: Durchsetzung von Rückerstattungen, Prüfung von Aufklärungspflichten und Geldwäscheverdachtsanzeigen nach § 25h KWG / GwG
  • Schadensersatz gegen Vermittler und Plattformbetreiber: Juristische Prüfung von Beteiligungen, Wallets oder Plattformen und Anspruchsdurchsetzung gegen Vermittler oder Betreiber betrügerischer Konstrukte
  • Beweissicherung und forensische Analyse: Unterstützung bei der technischen Nachverfolgung von Blockchain-Transaktionen und Sicherung von Beweismaterial in Zusammenarbeit mit IT-Forensikern
  • Zivilrechtliche Klagen: Vertretung in Prozessen zur Rückforderung von Vermögenswerten oder zum Ersatz erlittenen Schadens
  • Internationale Fallbearbeitung: Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, Einbindung unseres Netzwerks aus spezialisierten Auslandsanwälten und Ermittlern

Haftung:

Bankenhaftung bei Kryptobetrug: Wann können Banken verantwortlich gemacht werden?

Hintergrund

Immer mehr Anleger investieren in Kryptowährungen – oft über vermeintlich seriöse Handelsplattformen. Doch leider häufen sich Betrugsfälle: Betroffene werden mit gefälschten Portalen oder „Krypto-Experten“ konfrontiert, die hohe Gewinne versprechen und letztlich das Geld verschwinden lassen. Häufig werden dabei Zahlungen über Banküberweisungen abgewickelt. In diesen Fällen stellt sich die Frage: Können Banken haften, wenn sie Überweisungen an betrügerische Kryptoplattformen durchführen?

Wann kann eine Bank haften?

Die rechtliche Lage ist komplex, aber Anleger sollten folgende Konstellationen kennen:

  1. Verletzung von Prüf- und Aufklärungspflichten

Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen. Wenn eine Überweisung ins Ausland auf ein betrügerisches Konto erfolgt – insbesondere bei sehr hohen Beträgen, ungewöhnlichen Zahlungsempfängern oder mehrfachen Warnsignalen

– kann eine Haftung entstehen, wenn die Bank trotz erkennbarer Warnzeichen nichts unternimmt.

Beispiel: Eine Überweisung an eine britische Firma mit dem Betreff „Bitcoin Invest“, ohne dass ein Kundenbezug oder -verständnis dokumentiert ist, könnte eine Aufklärungspflicht der Bank auslösen.

  1. Mitarbeiter der Bank beraten aktiv falsch oder unterlassen Warnungen

Wenn Bankmitarbeiter beispielsweise von der betrügerischen Natur eines Empfängers wussten oder wissen mussten (z. B. durch interne Warnsysteme oder bereits laufende Ermittlungen), kann die Bank aus Beratungspflichtverletzung haften.

  1. Rückrufpflicht bei erkanntem Betrug

Wird ein Betrug durch den Kunden gemeldet – insbesondere kurz nach der Überweisung –, muss die Bank unverzüglich versuchen, die Zahlung zurückzurufen. Unterbleibt dieser Rückruf oder erfolgt er zu spät, kann sich daraus ebenfalls eine Schadensersatzpflicht ergeben.

Kryptobetrug – Die häufigsten Maschen im Detail

Empfehlungen zur Prävention

• Misstrauen bei unrealistischen Gewinnversprechen.
• Niemals private Schlüssel oder Wiederherstellungsphrasen weitergeben.
• Immer HTTPS-Adressen nutzen.
• Sicherheitssoftware aktuell halten.
• Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktivieren.
• Fremde Kontakte stets hinterfragen.
• Im Verdachtsfall: Wallets sichern, spezialisierte Anwaltskanzlei kontaktieren, Anzeige erstatten.

Homepages mit dubiosen Kryptohandelsbörsen

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